Erleidet ein Mensch einen Arbeitsunfall, Arbeitswegeunfall oder Schulunfall, so ist der Kostenträger der notwendigen Behandlung nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaften oder die anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Diese stellen nun besonders hohe Ansprüche an die Kompetenz und Ausstattung von Ärzten, die mit der Behandlung ihrer Patienten betraut werden. Dies sind die sog. Durchgangsärzte oder abgekürzt D-Ärzte.
Ein D-Arzt ist der Koordinator der gesamten Heilbehandlung und der Rehabilitation.
Dabei kann die Behandlung einfacher Verletzungen nach Vorstellung beim D-Arzt wieder in die Hand eines erfahrenen Hausarztes zurückgegeben werden, schwierigere Verletzungen werden dagegen beim D-Arzt weiterbehandelt.
Seit 1. Januar 1999 werden nur noch Unfallchirurgen als D-Ärzte zugelassen. Auch Orthopäden und andere Chirurgen sind seither nicht mehr von der Vorstellung ihrer Arbeitsunfallpatienten beim D-Arzt befreit.